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Channel: Kommentare zu: Wenn erst mal der Wurm drin ist – Fristversäumung und dann auch noch nicht ausreichender Wiedereinsetzungsantrag
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Von: Miraculix

Manchmal frage ich mich, ob Anwälte dafür haften. Eine Haftpflichtversicherung gibt es zwar, aber der Nachweis des Schadens ist in aller Regel nicht zu führen – oder weis das jemand besser?

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Von: meine5cent

Man muss eben nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist. Sprich, dass 1. die Revision erfolgsreich gewesen wäre (ist vielleicht noch einfach, wenn es um absolute Revisionsgründe geht) und 2.- man...

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Von: Miraculix

Den Nachweis, daß man freigespochen worden wäre wird man wohl schuldig bleiben, so etwas ist schlicht nicht beweisbar. Verzicht auf die Gebühren ist zwar kein Schadenersatz, aber es wäre ein Anfang....

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